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11 Personengruppen dürfen wieder nach Thailand einreisen

BANGKOK Die thailändische Tourismusbehörde und die thailändische Zivilluftfahrtbehörde haben die dritte Version der „Notification on Conditions for Aircraft Permitted to Enter Thailand Version 3“ (Einreise nach Thailand) herausgegeben.


Die Bestimmungen der CAAT wurden erneut aktualisiert, es gilt jetzt die dritte Version. Die Zivilluftfahrtbehörde CAAT hat insgesamt 11 Gruppen thailändischer und nicht-thailändischer Staatsangehöriger (Ausländer) aufgelistet, denen auf dem Luftweg die Einreise nach Thailand gestattet wird.


Folgende Gruppen dürfen wieder nach Thailand einreisen:

  1. Thailändische Staatsangehörige.

  2. Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder dem Leiter der verantwortlichen Personen, die für die Lösung von Fragen des Ausnahmezustands verantwortlich sind, in Betracht gezogen, zugelassen oder eingeladen werden.

  3. Personen, die in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder bei internationalen Organisationen tätig sind, oder Vertreter ausländischer Regierungen, die ihre Aufgaben im Königreich wahrnehmen, einschließlich ihres Ehepartners, ihrer Eltern oder Kinder.

  4. Transporteure notwendiger Güter, die nach Ausführung des Auftrags sofort zurückkehren müssen (Fracht).

  5. Crew-Mitglieder, die im Rahmen einer Mission in das Königreich reisen müssen und einen festen Termin für die Ausreise haben.

  6. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.

  7. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über ihren ständigen Wohnsitz im Königreich oder eine Erlaubnis zur Wohnsitznahme im Königreich haben, einschließlich ihres Ehegatten oder ihrer Kinder.

  8. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind oder von Regierungsbehörden die Erlaubnis erhalten haben, im Königreich zu arbeiten, einschließlich ihres Ehegatten oder ihrer Kinder; oder ausländische Arbeitnehmer oder solche, denen die Erlaubnis erteilt wurde.

  9. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an von den thailändischen Behörden zugelassenen Bildungseinrichtungen studieren, einschließlich der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Studenten, mit Ausnahme von Studenten nicht-formal anerkannter Bildungseinrichtungen nach dem Gesetz über Privatschulen.

  10. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinisch behandelt werden müssen, einschließlich ihrer Betreuer. Die medizinische Behandlung für Covid-19 ist ausgeschlossen.

  11. Nicht-thailändische Staatsangehörige, denen die Einreise in das Königreich im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem Ausland gestattet ist oder die vom Premierminister eine Genehmigung erhalten haben. Sie alle müssen sich strikt an die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten des Königreichs halten.

Das CAAT hat bereits angekündigt, dass Inhaber der Thailand Elite Card auch nach Thailand zurückkehren können.


Diese Aktualisierungen treten ab sofort in Kraft.

Allen Personen, die in eine der oben angeführten Kategorien fallen und nach Thailand einreisen möchten, wird empfohlen, sich an die thailändische Botschaft in dem Land zu wenden, in dem sie derzeit leben.


Quelle:

Thailand Aktuell

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